Jörg Schanko kann auf über 30 Jahre Erfahrung in der IT Branche zurückgreifen. Mehr als 20 Jahre davon war er für die Microsoft Deutschland GmbH tätig. Nach den ersten Jahren als Consultant, in denen er mit Projekten wie dem weltweiten Exchange Rollout bei der Bertelsmann AG und der Einführung neuer Web-Technologien und eines Identity-Managementsystems bei der Telekom betraut war, wechselte er als Technologieberater in den Bereich Forschung & Lehre. Aufgabenschwerpunkt hier war die Beratung deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtung zur Einführung von Microsoft BackEnd Technologien wie Active Directory, Exchange und SharePoint. Seit der Neuausrichtung des Unternehmens im Jahr 2012 verlagerte sich die Tätigkeit zur strategischen Beratung der Kundengruppe zum Einsatz von Cloud-Technologien wie Microsoft 365 und Microsoft Azure.
Bereits 2010, als die Microsoft Cloud noch „Hotmail“ hieß, begann sich Jörg Schanko intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen.
Seit 2011 ist er Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und inzwischen TÜV Nord zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Aufgrund seiner Expertise in den Bereichen Datenschutz und Office 365 gehörte er zu dem Microsoft-Verhandlungsteam, welches mit dem Arbeitskreis „IT in Schulen“ der Datenschutzkonferenz (vormals „Düsseldorfer Kreis“) den Einsatz von Office 365 in öffentlichen Schulen erfolgreich verhandelt hat. Die erste Freigabe für Hessen erfolgte im August 2017 durch den Landesdatenschutzbeaufragten.
Nach mehr als 13 Jahren Betriebsratstätigkeit war Jörg Schanko zum Ende seiner aktiven Tätigkeit bei der Microsoft Deutschland GmbH stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der Niederlassung Berlin und Mitglied im Gesamtbetriebsrat. Für den Gesamtbetriebsrat war er Mitglied im Wirtschaftsausschuss, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Aus- und Weiterbildung sowie Vorsitzender des Ausschuss für Mitarbeiter-Datenschutz. Letzterer ist per vorbehaltloser Delegation der 7 lokalen Betriebsräte für die Wahrung der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zuständig. Aufgrund der konstruktiven Arbeitsweise wurde der Ausschuss regelmäßig von den Windows und Office Produktgruppen der Microsoft Corporation zu Beratungen über die Datenschutz- und BetrVG-konforme Implementierung neuer Funktionen hinzugezogen.
Seit 2017 berät Jörg Schanko branchenübergreifend Betriebsräte zu den Themen Digitale Transformation, Datenschutz, Arbeit 4.0 und IT-Mitbestimmung.