Nach § 80 BetrVG hat der Betriebsrat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze etc. durchgeführt werden. Dazu gehört auch die DSGVO! Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, sind mehr als nur ein paar Grundkentnisse notwendig.
Die Anforderungen an Betriebsvereinbarungen sind durch die DSGVO gestiegen. Datenschutzrelevante Regelungen in bestehenden BVen können so schnell unwirksam werden!
Oder nach DSGVO "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" ist Pflicht. Auch - und gerade - für Betriebsräte!
Eigentlich wissen wir das ja schon seit dem BAG Urteil von November 1997. Eigentlich...