IT-Anwendungen werden immer komplexer. Dabei hatten die "Silos", die inzwischen so verteufelt werden, für Betriebsräte erhebliche Vorteile. Da wusste man noch recht genau, worüber man mitzubestimmen hat.
Neben den vielen Vorteilen der Cloud bringt sie für Betriebsräte neue Herausforderungen. Insbesondere, da man sich nach § 80 (1) BetrVG auch um das Thema Datenschutz kümmern muss...
Software ändert sich immer schneller. Updates im wochenrhytmus sind eher die REgel, als die Ausnahme. Wie kann der Mitbestimmungsprozess da noch mithalten?
Der Wandel in der IT vollzieht sich in immer schnelleren Schritten. Anwendungen ändern sich ständig und werden immer komplexer und verzahnter. Man kann kaum noch feststellen, wo die eine Anwendung aufhört und die andere anfängt.
Und vieles davon ist mitzubestimmen. Schließlich ist der § 87 (1) Satz 6 BetrVG kein "Wunschkonzert", sondern ein gesetzlicher Auftrag.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich IT-Mitbestimmung in dynamischen Unternehmen können wir euch dabei unterstützen, die Mitbestimmungsprozesse und Betriebsvereinbarungen zeitgemäß - und trotzdem sicher für die Mitarbeiter - zu gestalten.