Zeit ist ein wertvolles Gut. Daher vermitteln wir in unseren Workshops kompaktes Wissen. Also mehr "Druckbetankung" als "Bespaßung".
Wir machen keine Workshops "von der Stange". Ziele und Inhalte der Workshops werden mit jedem Kunden separat vereinbart.
Zu jedem Themenbereich gibt es Unmengen an Inhalten. Ob diese alle an einem Termin behandelt, oder besser auf mehrere verteilt werden, können wir individuell vereinbaren.
Wir halten uns ständig auf dem aktuellen Stand der Entwicklung. Und passen unsere Workshops dementsprechend an.
Bei vielen Themen ist es sinnvoll, wenn alle Seiten auf dem gleichen Wissensstand sind. Daher machen wir die Workshops gerne nicht nur mit Betriebsräten, sondern gemeinsam mit Projektverantwortlichen, Personalabteilung, Datenschützer, oder weiteren "Stakeholdern".
Je mehr Fragen Sie haben, umso interessanter wird der Workshop. Für alle Beteiligten!
Im Rahmen des Workshops sollen Betriebsräte, Projektverantwortliche und Datenschutzbeauftragte so weit in Microsoft 365 und damit verbundene Technologien eingeführt werden, dass sie in der Lage sind, ihre sich insbesondere aus dem Betriebsverfassungsgesetz und den Datenschutzgesetzen ergebenden Rechte und Pflichten sinnvoll auszuüben. Neben der grundlegenden Erklärung der Microsoft 365 Terminologie werden daher im Wesentlichen die regelungsrelevanten Funktionen demonstriert und verschiedene Ansätze zu technischen und/oder organisatorischen Regelungen dargestellt. Die sich aus der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz in der neuen Fassung (BDSG n.F.) ergebenden Anforderungen an Microsoft 365 und entsprechende Betriebs-vereinbarungen werden ebenfalls beleuchtet. Durch den Workshop werden alle Beteiligten auf dem gleichen Wissensstand gebracht. Dadurch kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu Microsoft 365 erheblich beschleunigt werden, insbesondere, wenn die Betriebsvereinbarung auch als rechtliche Grundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen soll.
Die wichtigste Frage im Umgang mit Microsoft 365: Was ist in dieser Unmenge von Komponenten, die unter dem Begriff "Microsoft 365" zusammengefasst werden, eigentlich mitbestimmungsrelevant? Diese Frage klären wir für alle relevanten Komponenten
Eigentlich hat die EU Datenschutz-Grundverordnung ja gar nicht so viele Neuerungen gebracht. Zumindest für Deutschland nicht.Aber die möglichen Konsequenzen von Datenschutzverstößen haben sich radikal geändert.
Und das macht die DSGVO insbesondere für Betriebsräte zur besten Erfindung seit Einführung des BetrVG! Nur wer das Thema Datenschutz in den Griff bekommt, bekommt auch Leistungs- und Verhaltenskontrolle in den Griff.
Das macht das Thema Datenschutz zu einem wichtigen Werkzeug für Betriebsräte.
Wie "macht" man eigentlich Datenschutz? Um diese Frage geht es im grundsätzlichen Block. Dabei wird auf die wesentlichen Artikel der Datenschutz-Grundverordnung und Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes eingegangen und wie diese zusammenhängen. Außerdem werden die grundsätzlichen Prozesse des Datenschutzes beleuchtet.
Eigentlich wissen wir ja seit dem BAG Urteil von November 1997, dass sich auch Betriebsräte an die Datenschutzgesetze halten müssen. Eigentlich. Wir klären, wie Datenschutz im Betriebsratsbüro und bei der täglichen Arbeit implementiert werden kann.
Wie grenzen sich Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat voneinander ab - insbesondere bei Berücksichtigung des Paragraphen 80 (1) BetrVG? Wir arbeitet man zusammen? Und wie erstellt man eine Betriebsvereinbarung, die auch als rechtliche Grundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten dienen kann?