Natürlich wird sie von Unterzeichnung auch von einem Rechtsanwalt gegengelesen, oder? Aber das sind in der Regel nur die rein rechtlichen Aspekte.
Gerade bei komplexen Themen wie
Microsoft 365
sollte naber auch die Inhalte vollständig sein. Und auch so, dass ein sachverständiger Dritter (im Zweifelsfall der Arbeitsrichter oder Einigungsstellenvorsitzende) den Regelungssinn erfassen kann. Und das möglichst ohne ein firmenspezifisches Abkürzungsverzeichnis bemühen zu müssen.