Nein. Wir haben keinen Tippfehler in der Antwort auf die "Frage nach dem Leben, dem Universum und Allem". Aber 41 bußgeldbewehrte Artikel hält die Datenschutz-Grundverordnung bereit.
Ist der Artikel in der DSGVO, der aller Voraussicht nach für Unternehmen viel mehr Risiko birgt, als die möglichen Bußgelder. Art. 82 DSGVO eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, Schadenersatz auch für immaterielle Schäden zu verlangen. Ähnlich wie beim AGG, wird es eine Menge Leute geben, die versuchen werden, daraus Kapital zu schlagen.
Null Zeit zum abwarten. Eigentlich war die Übergangsfrist von 2 Jahren ja auch lang genug. Aber Sätze, die mit "eigentlich" anfangen...
Wir lotsen Sie durch die Untiefen der Datenschutz-Grundverordnung.